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Drohnenführerschein verlängern

Warum muss ich meinen EU-Drohnenführerschein verlängern?

Drohnenführerschein verlängern

Das EU-Drohnenführerschein hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Drei Monate bevor Ihr Drohnenführerschein abläuft, können Sie erneut eine Auffrischungsprüfung ablegen. So erfüllen Sie weiterhin die europäischen Vorschriften, um fliegen zu dürfen. Durch eine rechtzeitige Verlängerung vermeiden Sie Bußgelder, unversichertes Fliegen und stellen sicher, dass Sie Ihre Arbeiten nicht unterbrechen müssen.

Sie können Ihren Drohnenführerschein also bereits ab drei Monaten vor dem Ablaufdatum erneuern. Achtung: Sobald der Drohnenführerschein abgelaufen ist, kann er nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung für alle Kategorien, in denen Sie weiterhin fliegen möchten, erneut ablegen.

Wichtig: der erneuerte (Auffrischungs-) Drohnenführerschein ist erst über die RDW herunterzuladen, sobald der alte Drohnenführerschein tatsächlich abgelaufen istBis zu diesem Zeitpunkt ist nur der aktuelle, noch gültige Drohnenführerschein verfügbar.

 

Wie verlängere ich meinen Drohnenführerschein?

Das Verlängern Ihres EU-Drohnenführerscheins kann derzeit auf zwei Arten erfolgen:

  • Durch das Ablegen einer Auffrischungsprüfung; dies kann über ein Refresh-Paket erfolgen.

  • Durch das Erlangen eines Flugnachweises in einer höheren Kategorie, womit Ihre zuvor erworbenen Drohnenführerscheine automatisch verlängert werden

Ist Ihr EU-Drohnenführerschein fast abgelaufen? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um zu prüfen, ob ein höheres Niveau besser zu Ihren Flugaktivitäten passt. Durch die Wahl einer Prüfung in einer höheren Kategorie verlängern Sie nicht nur Ihren aktuellen Drohnenführerschein, sondern erweitern gleichzeitig auch Ihre Befugnisse als Drohnenpilot.

Wie sehen die Refresh-Pakete aus?

Auffrischungskurse

Refresh-Teilnehmer müssen immer ihren höchst erreichten Drohnenführerschein erneuern. Daher bieten wir für alle Drohnenführerscheine auch ein Auffrischungspaket an. Der Inhalt des Lernpakets bleibt gleich, aber Sie entscheiden selbst, welche Teile Sie erneut durchgehen möchten. Es ist ebenfalls möglich, die Auffrischungsprüfung direkt abzulegen. 

Wählen Sie das A1/A3-Auffrischungspaketdann legen Sie eine Auffrischungsprüfung ab: 

  • A1/A3-Auffrischung (20 Fragen)


Wählen Sie das All-in-Auffrischungspaket, dann legen Sie zwei Auffrischungsprüfungen ab:

  • das A1/A3-Auffrischung (20 Fragen)

  • das A2-Auffrischung (15 Fragen)

Achtung: Beim All-in-Auffrischungspaket erhalten Sie Ihren neuen Drohnenführerschein erst nach Bestehen beider Auffrischungsprüfungen.

Wir kennen unsere Auszubildenden sehr gut. Mit unserer 10-jährigen Erfahrung haben wir den Unterrichtsplan vollständig optimiert damit der Auszubildende so schnell wie möglich auf dem gleichen Niveau ist. Wir fragen immer nach Feedback und arbeiten es bei Bedarf sofort ein.

Drohnenpass

OmniDrones kann Ihren Flugnachweis auch auf eine nachhaltige Karte im Kreditkartenformat drucken. Praktisch zum Mitnehmen und Sie haben stets die richtigen Dokumente zur Hand! Diese Karte kann separat bestellt werden.

Das Zertifikat, das von der RDW ausgestellt wird, ist standardmäßig auf Niederländisch und Englisch. Wenn Sie eine Karte bestellen, können wir das Zertifikat auf der Karte in jede gewünschte Sprache anpassen. Bitte geben Sie die gewünschte Sprache im Bemerkungsfeld bei Ihrer Bestellung an. 

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Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre lang gültig, danach müssen Sie eine weitere Prüfung ablegen. 

In den Niederlanden gilt für die A1/A3- und A2-Lizenzen für Drohnenpiloten ein Mindestalter von 16 Jahren.

 

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, können Sie auch die A1/A3- und A2-Drohnenfluglizenz erwerben, allerdings dürfen Sie nur unter Aufsicht einer Person fliegen, die mindestens 16 Jahre alt ist und ihre A1/A3- und A2-Drohnenfluglizenz besitzt.   

In anderen Ländern können andere Altersgrenzen gelten.

Sie benötigen eine Betreibernummer, wenn Sie eine oder mehrere Drohnen mit einer Kamera oder einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr besitzen. Wenn Sie eine Betreibernummer beantragen, werden Sie als Eigentümer (Betreiber) registriert. Sie brauchen nur eine Betreibernummer, auch wenn Sie mehrere Drohnen besitzen.

Sie beantragen eine Betreibernummer in dem ersten Land, in dem Sie in Europa fliegen werden.

Wenn das die Niederlande sind, können Sie bei der RDW eine Betreibernummer beantragen. Klicken Sie auf hier für weitere Informationen.

Die Bewerbung in Belgien erfolgt über den FÖD Mobilität und Verkehr. hier für weitere Informationen.

In Deutschland geht dies über das LBA, klicken Sie hier um die Registrierung zu starten.

Um eine Remote-ID zu beantragen, benötigen Sie zunächst eine Betreibernummer. 

Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 oder C3, die ab dem 1. Januar 2024 neu auf den Markt kommen, werden mit einer Remote ID ausgestattet.

Außerdem sind viele Drohnen bereits mit Remote ID ausgestattet. Beachten Sie, dass diese Funktion nicht immer aktiviert ist. Prüfen Sie auf der Website des Anbieters oder Herstellers, ob Ihre Drohne über Remote ID verfügt.

Wenn Ihre aktuelle Drohne nicht über eine Remote ID verfügt und diese erforderlich ist, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Sie erhalten vom Hersteller Ihrer Drohne eine Nachricht mit einem Software-Update, das die Remote-ID-Funktion Ihrer Drohne aktiviert.
  2. Sie können ein spezielles Modul verwenden (Add-on) kaufen. Das ist ein Remote-ID-Sender, den Sie an Ihrer Drohne befestigen können.

Klicken Sie auf hier für weitere Informationen.

Auffrischungspakete

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Welches Zertifikat Sie benötigen, wird durch das C-Etikett auf Ihrer Drohne bestimmt

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Etiketten

Keine C-Kennzeichnung auf der Drohne?

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C2-Label

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