JA 🥳 Ab sofort ist es auch möglich, den zusätzlichen EU A2 Drohnenführerschein separat zu erwerben! Mit dieser Fluglizenz sind Sie zum Fliegen berechtigt:
- mit einer mittelschweren Drohne;
- in Sichtweite des Piloten;
- näher an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Bitte beachten Sie! Bevor Sie die A2-Pilotenlizenz bei RDW beantragen können, müssen Sie zunächst eine niederländische A1/A3-Registrierung beim RDW abgeschlossen haben.
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